Ein Excel-Programm zum Vergleich der Berechnungsverfahren und zur Prüfung der Über-Aufrundung

Von 2004 bis 2019 hat Peter Raithel (ehem. Hochschullehrer der HföD) über diese Internetseite das Excel-Programm „Ausschussbesetzung.xlsx“ zum Kauf angeboten. Es ist im Rahmen seiner wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema entstanden und bestand aus einer Excel-Datei mit den Berechnungen zu den einzelnen Verfahren. Darin konnte nach den individuellen Daten einer Stadt oder Gemeinde, eines Landkreises oder eines Bezirks die Besetzung der Ausschüsse berechnet werden.

Mittlerweile wird diese Excel-Datei unter dem Namen „Ausschusskalkulator 2.1“ mit den bewährten Inhalten, aber in moderner und flexibler Form fortgeführt. Hochschullehrer Jan Friedrich, einer der Studiengangleiter Verwaltungsinformatik, betreut die Excel-Datei mittlerweile und stellt sie in einer Open-Source-Version auf der nachgenannten Hochschulseite kostenlos zum Download bereit. Seit Oktober 2023 ist sie in einer neuen Version „2.1“ verfügbar, die auch Sitzansprüche von Ausschussgemeinschaften nach dem Urteil des BayVGH v. 07.08.2020 (4 CE 20.1442) berücksichtigt.

Die wichtigsten Features sind:

  • Eingabe der Größe eines Gemeinderats, eines Kreistags oder eines Bezirkstags
  • Eingabe der geplanten oder gesetzlichen Ausschussgröße
  • automatische Berechnung nach dem d’Hondt’schen Verfahren
  • automatische Berechnung nach dem mathematischen Proporzverfahren
  • automatische Berechnung nach dem Berechnungsverfahren St.Laguë/Schepers
  • automatische Überprüfung, ob eine sog. „Über-Aufrundung” vorliegt
  • Anzeige der sog. „Über-Aufrundung” und der Unzulässigkeit eines Verfahrens
  • automatische Überprüfung, ob es zu einer Pattsituation kommt
  • Anzeige der Parteien oder Wählergruppen, die von einer Pattsituation betroffen sind
  • Eingabemöglichkeit weiterer Daten, um die Pattsituation aufzulösen
  • Wahlmöglichkeit zwischen Rückgriff auf die Stimmenzahl und Losentscheid

Hinweis: Der Ausschusskalkulator 2.1 ist auf die rechtlichen Verhältnisse in Bayern abgestimmt. Alle Hinweise und Funktionen wie z. B. die Verwendung der Mitgliederzahl ohne den ersten Bürgermeister oder die Einschränkung der Berechnungsverfahren wegen der sog. „Über-Aufrundung“ sind nach bayerischer Rechtslage erforderlich, in anderen Bundesländern ggf. zu ignorieren.

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